Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wissenswerte Informationen rund um Berufsunfähigkeit.
Das Thema Berufsunfähigkeit geht stets einher mit einer Gefährdung der finanziellen Grundlage und Existenz eines Menschen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in aller Regel nicht dafür aus, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Oftmals beträgt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lediglich 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens des Betroffenen. Aus diesem Grund entscheiden sich mehr und mehr Personen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU -Versicherung).
Was der Verbraucher über eine BU - Versicherung wissen sollte.
Die Höhe der Beiträge im Rahmen einer BU -Versicherung richtet sich nach verschiedenen individuellen Faktoren rund um den Versicherten. Der aktuell ausgeübte Beruf spielt in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle wie der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherten. Liegt beispielsweise bei Beantragung der BU- Versicherung eine Schwerbehinderung des Einzelnen vor, werden die Beiträge zur BU- Versicherung ungleich höher ausfallen als bei einer körperlich unversehrten Person. Im Einzelfall kann der jeweilige Träger der BU -Versicherung den Einzelnen als Versicherungsnehmer ablehnen.
Der Leistungsfall einer BU -Versicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer seinen ursprünglichen Beruf (den er bei Abschluss der BU -Versicherung ausgeübt hatte) nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann. Hierbei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben. Dies unterscheidet die BU -Versicherung somit maßgeblich von der Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, weshalb der aktuell ausgeübte Beruf entscheidende Bedeutung für die Höhe der Beiträge im Rahmen der BU -Versicherung hat. Ein kaufmännischer Angestellter hat statistisch gesehen ein geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden, als beispielsweise ein Polizist oder ein Industriearbeiter. Der Versicherungsnehmer erhält für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine Rente vom Träger der BU -Versicherung bezahlt, deren Höhe von den geleisteten Beitragszahlungen abhängig ist.










