Riester Rente

Riester Rente

Die Riester Rente als wichtiger Vertreter der privaten Rentenversicherungen in Deutschland. Verschiedene gesellschaftliche und politische Entwicklungen haben dazu geführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland nicht mehr als sicher einzustufen ist. Um mögliche Versorgungslücken im Alter schließen zu können, ist somit der Abschluss einer privaten Rentenversicherung empfehlenswert. Die Riester Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland, die durch den Staat finanziell gefördert wird. Der Abschluss einer Riester Rente steht in Deutschland allen Arbeitnehmern sowie deren Angehörigen offen. Freiberuflern und Selbstständigen hingegen bleibt die Option einer Riester Rente grundsätzlich verwehrt. Die Höhe der abzuführenden Beiträge kann vom Einzelnen selbst bestimmt werden. Auf diese Weise bietet die Riester Rente ein hohes Maß an Flexibilität während der Ansparphase. Der Leistungsfall im Rahmen einer Riester Rente tritt mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Einzahlers ein. Die Höhe der monatlichen Rente hängt einzig und allein von der Länge der Einzahlphase sowie dem bis zum Rentenbeginn geleisteten Angesparten Kapital ab.

Was sind die Besonderheiten einer Riester Rente?

Generell verfolgt eine Riester Rente den Gedanken einer Nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet konkret, dass der Einzelne während der Ansparphase der Riester Rente von steuerlichen Vergünstigungen profitieren kann. Bei der Auszahlphase – mit Erreichen des Renteneintrittsalters – müssen die Auszahlungen aus dem Riester Vertrag jedoch monatlich versteuert werden. In diesem Punkt unterscheidet sich die Riester Rente somit maßgeblich von der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

Ein weiterer Vorteil von der privaten Altersvorsorge Riester Rente ist die Tatsache, dass die eingezahlten Beträge in einen Riester Vertrag nicht pfändbar sind. Das eingezahlte Kapital wird zudem nicht bei Inanspruchnahme von ALG -II-Leistungen angerechnet.

Vom Staat gefördert

Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2010 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzlich eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.

Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

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