Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds spielen vor allem bei Investitionen in Immobilien, Schiffe und erneuerbare Energien eine wichtige Rolle. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit Investitionen zu tätigen ausschließlich über geschlossene Fonds. Im Gegensatz zu offenen Fonds werden geschlossene Fonds dabei nicht als Sondervermögen von einer Fondsgesellschaft verwaltet, sondern in der Regel als eigenständige Unternehmen in Form von Kommanditgesellschaften organisiert. Wer sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt erwirbt demnach eine unternehmerische Beteiligung.
Eine Investition in geschlossene Fonds ist in den meisten Fällen erst ab einem bestimmten Mindestanlagebetrag möglich. Je nach Art und Anbieter des Fonds kann dieser Mindestanlagebetrag zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegen. Bei der Zeichnung von Anteilen an geschlossenen Fonds fallen außerdem in der Regel auch noch Gebühren an, die als Ausgabeaufschlag bezeichnet werden. Das sogenannte Agio oder eben der Ausgabeaufschlag beläuft sich in der Regel auf etwa 5 bis 7 Prozent des Anlagebetrages. Anders als bei offenen Fonds können Anteile nicht über die Börse gehandelt werden.
Geschlossene Fonds bieten gegenüber offenen Fonds den Nachteil, dass eine Rückgabe der Fondsanteile in der Regel nicht möglich ist. Erst am Ende der fest vereinbarten Laufzeit erhalten Anleger demnach das eingezahlte Kapital zurück. Über die gesamte Laufzeit hinweg schütten geschlossenen Fonds laufend Erträge aus. Diese Erträge unterliegen allerdings nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung als Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit behandelt. Ein Engagement in geschlossene Fonds bietet Anlegern in der Regel auch gute Abschreibungsmöglichkeiten, sodass die Steuerlast auf die anfallenden Erträge in der Regel gering gehalten werden kann.







